Geschäftsaufgabe / Nachfolgeregelung
Die Geschäftsaufgabe bzw. die Nachfolgeregelung will sorgfältig geplant sein. Es lohnt sich frühzeitig die verschiedenen mietrechtlichen Möglichkeiten abzuklären, damit die individuell beste Lösung gefunden werden kann.
Neben der klassischen Kündigung des Mietvertrages hat der Geschäftsraummieter die Möglichkeit sein Geschäft einem Dritten zu übertragen. In diesem Fall tritt ein Dritter in das Mietverhältnis ein und übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Anders als bei einem vorzeitigen Auszug, bei dem der Mieter einfach einen Nachmieter vorschlägt, der dann vom Vermieter gewählt werden kann oder auch nicht, ist der Vermieter bei der Geschäftsübertragung verpflichtet, den vom Mieter vorgeschlagenen Dritten zu übernehmen. Will der Mieter seinen Kundenstamm und seine Investitionen an den Dritten verkaufen, ist dies häufig eine gute Lösung. Das Risiko für den Mieter ist allerdings, dass er mit dem vorgeschlagenen Dritten noch längstens 2 Jahre solidarisch haftet. Es lohnt sich deshalb diesen Dritten sorgefältig zu prüfen.