01.06.2017
-
MV  | 
Mieteraktion

Besser leben dank tieferer Miete!

Der Referenzzins ist auf 1,5% gesunken. Reduzieren Sie Ihre Mietkosten, damit mehr Geld zum Leben bleibt.

Referenzzinssatz fällt auf 1.5%

Der für die Mietzinse massgebliche Referenzzinssatz ist noch einmal auf ein neues Rekordtief gesunken und liegt seit dem 1. Juni 2017 auf 1.5%. Praktische alle Mieterinnen und Mieter haben nun Anrecht auf eine Mietzinssenkung. Reduzieren Sie Ihre Mietkosten, damit mehr Geld zum Leben bleibt.

Verlangen Sie eine Mietzinssenkung

Da nur wenige Verwaltungen und HausbesitzerInnen von sich aus eine Mietzinssenkung veranlassen, müssen Sie selbst aktiv werden. In unserem Ratgeber Mietrecht finden Sie eine Anleitung und Musterbriefe, wie Sie ein Senkungsbegehren stellen. Berechnen Sie auf dem Mietzinsrechner, wie viel Miete Sie sparen können oder lassen Sie sich von einer Fachperson des MV beraten.

Die Senkung kann jeweils auf den nächsten Kündigungstermin hin verlangt werden. Aktuell ist das in den meisten Fällen der 30. September 2017. Ihr Brief sollte daher bis spätestens am 30. Juni beim Vermieter oder der Vermieterin ankommen. Schicken Sie ihn deshalb am besten vor dem 23. Juni ab!

Mit Nachbarn sprechen und Infoflyer für Mietzinssenkung verteilen

VermieterInnen kommen ihrer Verpflichtung eher nach, wenn mehrere HausbewohnerInnen einen Senkungsbrief senden. Reden Sie mit Ihren NachbarInnen und erklären Sie ihnen, wie einfach es ist, mit einem Brief eine Senkung zu verlangen. Hier können Sie kostenlos unseren Infoflyer bestellen und in Ihrem Wohnhaus verteilen.

Mietzins-Checkup: Lassen Sie sich vom MV beraten

Lassen Sie sich bei Unklarheiten von unseren FachjuristInnen beraten: Gratis – für Mitglieder und jene, die es jetzt werden. Folgende kantonale MV-Sektionen bieten eine Mietzins-Checkup an:

Mietzins-Check MV Kanton Aargau
Mietzins-Check MV Baselland
Mietzins-Check MV Kanton Bern
Mietzins-Check MV Kanton Glarus
Mietzins-Check MV Luzern
Mietzins-Check MV Ostschweiz
Mietzins-Check MV Kanton Zürich