Haftpflichtversicherung für Mieterinnen und Mieter

MV-Mitglieder können eine Haftpflichtversicherung für Mieterschäden in ihrer Wohnung abschliessen.

MV-Mitglieder können für eine Zusatzprämie bei Ihrer MV-Sektion eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese Versicherung ist beschränkt auf die Wohnung, für welche die Mitgliedschaft gilt. Der Versicherungsumfang entspricht demjenigen von Privathaftpflichtversicherungen, es ist jedoch kein Selbstbehalt zu tragen.

Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, muss diese den Schaden übernehmen, die Haftpflichtversicherung des MV übernimmt einen allfälligen Selbstbehalt der Privathaftpflichtversicherung.

Wichtig: Ein Schadenfall muss innert 14 Tagen angemeldet werden!

Bestimmungen der Haftpflichtversicherung

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Ausgabe Sept. 2000