Kündigung wegen Anfechtung
Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich den Anfangsmietzins anfechte?
Das kommt praktisch nie vor. Zudem sind Mieter dagegen geschützt: Kündigungen, die während laufendem Anfechtungsverfahren ausgesprochen werden, sind missbräuchlich und werden vom Richter aufgehoben. Wichtig: Mieter müssen die Kündigung fristgerecht anfechten. Nur dann wird sie aufgehoben. Endet das Anfechtungsverfahren mit einem Urteil, das dem Mieter Recht gibt oder mit einer Einigung, besteht sogar ein dreijähriger Kündigungsschutz. Der Vermieter kann dann nur wegen ausserordentlichen Gründen kündigen (z.B. bei Zahlungsverzug).
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:

- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?