Zurück zu Startseite

Vertretung durch Anwalt

Nur für Mitglieder. Selbstbehalt.

 

Ist der Beizug eines Anwaltes nötig, übernimmt der MV Ostschweiz nach Ablauf einer dreimonatigen Karenzfrist* die Gerichts- und Anwaltskosten. Verhandlungen mit dem Vermieter und vor Schlichtungsstelle macht der Mieter üblicherweise selber. Gerne stehen wir dafür aber beratend zur Verfügung.
Die Vertretung durch einen Anwalt ist auf Stufe Gericht angezeigt. Es gilt das Rechtshilfreglement des MV Ostschweiz.

Kosten:
Das Mitglied hat einen Selbstbehalt von 10% der Gesamtkosten zu tragen, jedoch mindestens Fr. 100.00, aber max. Fr. 500.00. 

Es gilt unser Rechtshilfe-Reglement (s. unten)
Es ist ein Anwalt unserer Vertrauensanwaltsliste zu beauftragen (s. unten)
 

Akkordeon. Mit Tab bzw. Shift-Tab zu Eintr?ägen navigieren, dann Inhalt mit Enter auf und zuklappen.

* Die Karenzfrist bedeutet, dass man bei Beginn der Auseinandersetzung (z.B. Empfang einer Mietzinserhöhung) schon drei Monate Mitglied sein muss. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.


 

Zurück zu Startseite