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Fallbeispiel

Zustimmung Elektrogeräte im Keller

In meiner Hausordnung steht, für den Betrieb privater Elektrogeräten ausserhalb der Wohnung müsse die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Ist diese Klausel zulässig?

Sofern die betreffenden Geräte in nennenswertem Ausmass Strom verbrauchen und nicht über Ihren eigenen Elektrozähler laufen, ist so eine Bestimmung gültig.

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