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Fallbeispiel

Vorzugsrecht Untermieter

Ich habe einen Untermieter. Dieser will  die Wohnung selber übernehmen, wenn ich ausziehe. Hat er als Untermieter ein Vorzugsrecht? 

Nein, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, geht von Gesetzes wegen auch das Untermietverhältnis zu Ende. Ihr Untermieter kann sich als neuer Mieter bewerben. Ein Vorzugsrecht hat er dabei aber nicht.  Der Vermieter darf die Wohnung auch jemand anderem  vermieten. Aber reden Sie doch einmal mit dem Vermieter!  Vielleicht ist er ja dazu bereit, Ihren Untermieter als neuen Hauptmieter zu akzeptieren.

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