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Fallbeispiel

Verhältnis Hauptvermieter/Untermieter

Welche Rechte hat der Hauseigentümer gegenüber einem  Untermieter?

Eigentlich keine, da er mit ihm in keinem Vertragsverhältnis steht. Als Hauptmieterin oder Hauptmieter sind Sie gegenüber dem Eigentümer jedoch dafür verantwortlich, dass sich der Untermieter an die nachbarliche Rücksichtspflicht sowie an die Pflicht zur sorgfältigen Nutzung hält. Richtet der Untermieter beispielsweise einen Schaden an, kann der Eigentümer von Ihnen Schadenersatz verlangen. Gemäss Art. 262 Abs 3 OR kann der Eigentümer den Untermieter sogar direkt zum korrekten Umgang mit der Mietsache anhalten.

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