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Fallbeispiel

Verbot Untermiete

Kann mir der Vermieter verbieten, meine Wohnung oder einzelne Zimmer davon unterzuvermieten?

Nein, generell verbieten kann er Ihnen das nicht. Gemäss Gesetz benötigen Sie zur Untervermietung zwar die Zustimmung des Vermieters. Dieser darf seine Zustimmung aber nur aus ganz bestimmten triftigen Gründen verweigern, die in Art. 262 OR aufgezählt sind. Zusätzlich zu den in dieser Gesetzesbestimmung erwähnten Verweigerungsgründen hat das Bundesgericht kürzlich festgehalten, dass ein Untermietverhältnis befristet sein muss. Seine Dauer muss zwar nicht im Voraus feststehen. Es muss aber sicher sein, dass Sie als Hauptmieterin oder Hauptmieter irgendwann wieder in die betreffende Wohnung zurückkehren werden. Sonst kann der Vermieter seine Zustimmung zur Untervermietung verweigern. 

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