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Fallbeispiel

Verbot für Besucherparkplatz

Auf dem Besucherparkplatz unserer Liegenschaft parkieren oft Besucher des Fussballstadions, das gerade in der Nähe ist. Sollen wir der Polizei anrufen?

Davon raten wir ab, da der Polizei in diesem Fall die Hände gebunden sind. Ihr Vermieter könnte aber ein amtliches Parkverbot für Unbefugte errichten lassen und beim Parkplatz eine entsprechende Verbotstafel anbringen. Dann könnten die Parksünder verzeigt und mit einer Busse bis zu 2000 Franken bestraft werden.

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