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Fallbeispiel

Umgangsformen Hauswart

Unser Hauswart pflegt meine Kinder derart anzuschreien, dass sie sich gar nicht mehr draussen zu spielen getrauen. Was kann ich tun?

Der Vermieter als Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass sich der Hauswart korrekt verhält. Wenden Sie sich also an ihn beziehungsweise die Verwaltung, nötigenfalls mit eingeschriebenem Brief. Juristisch gesehen stellt unkorrektes Verhalten eines Hauswarts einen Mangel am Mietobjekt dar. Somit haben Sie in einem solchen Fall grundsätzlich die gleichen Rechte wie bei anderen Mängeln, etwa den Anspruch auf eine Mietzinsreduktion sowie die Möglichkeit, den Mietzins amtlich zu hinterlegen. Es empfiehlt sich aber, von diesen Möglichkeiten wegen eines unanständigen Hauswarts nicht übereilt Gebrauch zu machen. Am besten lassen sich solche Probleme lösen, indem der Vermieter oder die Verwaltung ernsthaft mit dem Hauswart reden. 

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