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Fallbeispiel

Teppichersatz durch Parkett

Mein Vermieter lässt in meiner Wohnung anstelle eines  Teppichs ein Parkett verlegen. Kann er deswegen den Mietzins erhöhen?

Ja, das kann er. Denn das Parkett stellt einen Mehrwert dar. Würde der Vermieter den alten Teppich durch einen  neuen ersetzen, wäre grundsätzlich von einer reinen Unterhaltsarbeit auszugehen. In diesem Fall könnte er den Mietzins nicht erhöhen. Verlegt er hingegen ein Parkett,  gilt die Preisdifferenz zwischen diesem und einem neuen Teppich als Mehrwert, den er auf den Mietzins überwälzen darf. 

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