Schäden durch Einbruch
Wer kommt für den Schaden auf, wenn ein Einbrecher die Wohnungstür eindrückt?
Eindeutig der Vermieter. Denn es handelt sich hier um einen Schaden durch Dritteinwirkung. Diesen muss der Vermieter gemäss Artikel 256 OR auf seine Kosten beheben. Sehr viele Leute sind allerdings überzeugt, für Einbruchsschäden am Gebäude hätte die Mieterin oder der Mieter aufzukommen. Das ist aber ein Irrtum. Dieser kommt möglicherweise daher, dass die Hausratversicherungen der Mieter solche Schäden meistens übernehmen. Rechtlich gesehen wäre dieser Versicherungsschutz aber gar nicht nötig, da Einbruchsschäden am Gebäude zu Lasten des Vermieters gehen. Schäden, die ein Einbrecher am Mobiliar anrichtet, sowie für gestohlene Gegenstände haben jedoch Sie als Mieterin oder Mieter aufzukommen, bzw. Ihre Hausratversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.
Gesetzliche Grundlagen:
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