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Fallbeispiel

Rückwirkendes Senkungsbegehren

Kann ich von meinem Vermieter eine teilweise Rückzahlung des Mietzinses verlangen, weil er jahrelang nie den sinkendenden Referenzzinssatz weiteregegeben hat?

Nein, das können Sie nicht. Wenn Ihnen der Vermieter bei fallendem Referenzzinssatz nicht von sich aus eine Mietzinssenkung gewährt, müssen Sie diese verlangen. Anspruch auf den reduzierten Mietzins haben Sie dabei immer erst ab dem nächsten Kündigungstermin.

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