Rechtzeitige Ankündigung
Mein Vermieter ruft an und sagt, er wolle in zwei Stunden mit einem Handwerker vorbeikommen, um eine mögliche Renovation zu planen. Darf er das?
Jein! Um eine Renovation zu planen, darf der Vermieter Ihre Wohnung zwar betreten. Eine Vorankündigungsfrist von zwei Stunden ist aber viel zu kurz. Er muss seinen Besuch mindestens 24 oder 48 Stunden im Voraus ankündigen. Aber auch wenn er diese Frist einhält, können Sie ihn abweisen, wenn Ihnen der vorgesehene Termin sehr ungelegen kommt. Am besten schlagen Sie ihm dann einen andern vor.
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