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Fallbeispiel

Nachtbenutzung Besucherparkplatz

Meine Freundin übernachtet ab und zu bei mir. Darf sie das Auto über Nacht auf dem Besucherparkplatz stehen lassen?

Ja. Wenn die Verwaltung nichts anderes angeordnet hat, dürfen Sie davon ausgehen, dass der Besucherparkplatz auch für Besuche mit Übernachten gilt. Sobald der Freund aber jede Nacht dort parkiert und faktisch bei Ihnen wohnt, sollten Sie aus Fairness gegenüber den anderen einen Parkplatz dazu mieten.

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