Zurück zu Startseite
Fallbeispiel

Nachbar raucht

Ich fühle mich belästigt, weil mein Nachbar raucht. Was kann ich tun?

Das Rauchen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt. Ein Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht verbindlich. Deshalb ist es schwierig, sich gegen eine Rauchbelästigung aus einer Nachbarwohnung zu wehren. Falls diese eindeutig auf undichte Fenster, Türen oder Böden zurückzuführen ist, können Sie vom Vermieter grundsätzlich eine Behebung dieser baulichen Mängel verlangen. Falls das Problem auf rücksichtsloses Verhalten des Nachbarn zurückzuführen ist, muss der Vermieter ebenfalls einschreiten. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Nachbar jeweils die Wohnungstür öffnet, um den Tabakqualm ins Treppenhaus abziehen zu lassen. Am häufigsten kommt es zu Belästigungen, wenn jemand auf dem Balkon raucht. Dann zieht der Rauch der Fassade entlang nach oben und dringt allenfalls durch schräg gestellte Schlafzimmerfenster ein. Trotzdem kann man das Balkonrauchen kaum als rücksichtslos bezeichnen. Lässt sich gegen einen baulichen Mangel oder rücksichtsloses Verhalten eines Nachbarn nichts machen, haben Sie für die Dauer der Belästigung grundsätzlich eine Mietzinsreduktion zugute. Dazu müssen Sie beim Vermieter reklamieren, am besten mit eingeschriebenem Brief.

Zurück zu Startseite