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Fallbeispiel
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Mängel und Reparatur

Malerarbeiten

Soll ich meine Wohnung vor dem Auszug neu streichen lassen, wenn ich sie übermässig abgenutzt habe?

Nein! Wenn Sie die Folgen übermässiger Abnutzung vor dem Auszug auf eigene Kosten beheben, bezahlen Sie dafür den vollen Preis. Geben Sie die Wohnung hingegen ab, ohne derartige Schäden behoben zu haben, muss der Vermieter die Reparatur in Auftrag geben. Dafür darf er Ihnen nur denjenigen Anteil in Rechnung stellen, der sich nach Abzug der Altersentwertung ergibt. Do-it-yourself-Malen kann auch fatale Folgen haben: Unfachmännische Malerarbeit muss der  Vermieter nicht akzeptieren!

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