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Fallbeispiel
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Mängel und Reparatur

Malerarbeiten als Vertragsklausel

In meinem Mietvertrag steht, ich müsse meine Wohnung vor dem Auszug neu streichen lassen. Ist das zulässig?

Das ist eine ungültige Vertragsklausel. Gemäss Art. 256 OR ist der Unterhalt des Mietobjekts Sache des Vermieters und kann auch vertraglich nicht auf Sie als Mieterin oder Mieter abgewälzt werden. Sie müssen also nicht streichen lassen. Falls Sie die Wohnung übermässig abgenutzt haben, müssen Sie jedoch unter Umständen einen Anteil der erforderlichen Malerkosten übernehmen.

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