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Fallbeispiel

Kündigung per SMS

Ich habe meine Wohnung per SMS beim Vermieter gekündigt und mich nun anders besonnen. Ist meine Kündigung gültig. Kann ich mich davon zurückziehen?

Eine Kündigung muss laut Gesetz immer «schriftlich» erfolgen. Das heisst, eigenhändig unterschrieben. Die Kündigung per SMS ist also grundsätzlich unwirksam. Unter Umständen könnte man sich allerdings fragen, ob Ihr Verhalten rechtsmissbräuchlich ist. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie per SMS kündigen, den Vermieter glauben lassen, Sie würden ausziehen, die Wohnung am vorgesehenen Abgabetermin aber einfach nicht verlassen. Ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist allerdings eine heikle Frage. Wie sie ein Gericht im Streitfall entscheiden würde, ist schwer vorauszusagen. Massgebend wäre dabei u.a., wie lange Sie den Vermieter im Unklaren gelassen haben und ob Sie auch sonstwie den Eindruck erweckt haben, auszuziehen. Im Falle eines Rechtsmissbrauchs würden Sie dem Vermieter Schadenersatz schulden. Am besten versuchen Sie also, eine einvernehmliche Lösung zu finden!

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