Kühlschrank beschädigt
Ich habe beim Enteisen aus Unachtsamkeit meinen 20-jährigen Kühlschrank beschädigt. Er muss ersetzt werden. Darf der Vermieter die Kosten vollumfänglich zu meinen Lasten verrechnen lassen?
Bei einem Kühlschrank geht man von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus. Ist er so alt oder älter, trägt der Vermieter allfällige Reparatur- oder Ersatzkosten, auch wenn Sie als Mieterin oder Mieter durch mangelnde Sorgfalt zum Schaden beigetragen haben. Möglicherweise beruft sich Ihr Vermieter allerdings auf Art. 259a OR, wo es heisst, der Mieter habe nur dann Anspruch auf die Behebung eines Mangels, wenn er diesen «weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat». Gestützt darauf sagt er vielleicht: «Sie müssen mir zwar nichts mehr für den defekten Kühlschrank bezahlen, ich lasse ihn aber weder ersetzen noch reparieren». Diese Auffassung ist aber falsch, weil sie Art. 259a OR nicht im Zusammenhang des gesamten Mietrechts sieht. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen wieder einen funktionsfähigen Kühlschrank zur Verfügung zu stellen.
Gesetzliche Grundlagen:
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