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Fallbeispiel

Keinen Nachmieter gefunden

Ich teilte meinem Vermieter im Februar schriftlich mit, dass ich per Ende April vorzeitig aus meiner Wohnung ausziehen möchte. Nun habe ich keinen Nachmieter gefunden. Mein Vermieter verlangt nun noch eine ordentliche Kündigung von mir. Darf er das?

Nein. Wenn Sie keinen Nachmieter auf einen früheren Termin finden, gilt die Mitteilung des ausserterminlichen Auszugs automatisch als ordentliche Kündigung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Da Sie den Vermieter im Februar über den ausserterminlichen Auszug informiert haben, haften Sie längstens bis Ende Mai (vorausgesetzt Ihr Mietvertrag sieht eine dreimonatige Kündigungsfrist auf jedes Monatsende vor) für den Mietzins.

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