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Fallbeispiel

Kein Hauswart

In unserem Haus gibt es gar keinen Hauswart. Ist das zulässig?

Ja, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, einen Hauswart zu beschäftigen. Der Vermieter muss jedoch dafür sorgen, dass die gemeinschaftlich genutzten Räume und die Umgebung des Hauses einigermassen sauber gehalten werden.

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