Im Mietvertrag gefangen
Ich möchte aus meiner WG ausziehen. Nun weigern sich die anderen Mitglieder, mich auf dem Mietvertrag zu entlassen. Was kann ich tun?
Da lässt sich leider wenig machen! Sofern Sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben, können Sie diesen auch nur gemeinsam auflösen. Sie allein können nicht kündigen. Wenn Ihre Mitbewohner nicht dazu bereit sind, eine Kündigung mit zu unterzeichnen oder in Absprache mit dem Vermieter zu einer Vertragsänderung Hand zu bieten, bleiben Sie sozusagen im bisherigen Mietvertrag «gefangen». Sie können zwar ausziehen, haften aber nach wie vor sogenannt solidarisch für Mietzins, Nebenkosten und andere Forderungen des Vermieters. Das heisst, der Vermieter kann sein Geld bei Ihnen einfordern, wenn er es von Ihren ehemaligen Wohngenossen nicht erhält.
Wenn Sie aus der WG ausziehen, sind Ihre Wohngenossen zwar grundsätzlich dazu verpflichtet, spätestens auf den nächstmöglichen Kündigungstermin zu einer Auflösung des bisherigen Mietvertrags Hand zu bieten. Tun sie das nicht, könnten Sie gerichtlich gegen sie vorgehen. Dabei ist das Verfahren jedoch nicht kostenlos. Versuchen Sie also wenn immer möglich, sich mit ihnen im Gespräch zu einigen.
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