Zurück zu Startseite
Fallbeispiel

Gleichbehandlung

Darf mir der Vermieter die Zustimmung zur Haltung einer Katze verweigern, wenn andere Mieter im gleichen Haus Katzen haben?

Grundsätzlich ja. Im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gleichbehandlungsgebot. Deshalb können Sie sich nicht darauf berufen, dass andere Mieter Katzen haben. Vielleicht können Sie den Vermieter damit aber trotzdem überzeugen. Denn Ungleichbehandlungen können zu schlechter Stimmung in einem Haus  führen.

Zurück zu Startseite