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Fallbeispiel

Gewohnheitsrecht Parkplatz

Seit Jahren parkiere ich mein Auto auf einem unbenutzten Parkplatz vor meinem Wohnhaus. Nun verlangt der Vermieter, dass ich für diesen Parkplatz zusätzlich 100 Franken pro Monat bezahle. Darf er das?

Wenn nichts davon im Mietvertrag steht, dürfen Sie diesen Parkplatz grundsätzlich nicht nutzen. Der Vermieter könnte Ihnen anbieten, diesen künftig für 100 Franken pro Monat dazu zu mieten. Für die vergangene Zeit kann er diese 100 Franken aber nicht einfordern. Denn bisher bestand noch kein Zusatzvertrag. Sie hätten den Parkplatz somit unrechtmässig benutzt. Dafür könnte der Vermieter allenfalls Schadenersatz verlangen. Er müsste dazu aber beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist, und Sie zumindest einmal gemahnt haben.

Unter Umständen können Sie aber auch darauf bestehen, den Parkplatz weiterhin kostenlos zu nutzen. Nämlich dann, wenn der Vermieter seit längerem wusste, dass Ihr Auto dort steht, und nichts dagegen unternommen hat. In diesem Fall könnte man davon ausgehen, dass er Ihnen die Parkplatznutzung stillschweigend erlaubt hat.

 

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