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Fallbeispiel

Gäste in der Wohnung

Während meinen Ferien lasse ich für zwei Wochen eine gute Bekannte meine Wohnung nutzen. Darf mir der Vermieter das verbieten?

Nein, das darf er nicht. Sofern Ihre Bekannte nichts für die Wohnungsbenutzung zahlt, ist sie keine Untermieterin, sondern ein Gast. Gäste in Ihre Wohnung aufzunehmen, ist ein Persönlichkeitsrecht, das kein Vermieter einschränken kann. Das gilt auch, wenn Sie selber nicht da sind. Klar ist allerdings, dass sich die Gäste an die Hausordnung und die üblichen Rücksichtspflichten halten müssen. Wenn die Mitbewohner durch die Gäste gestört werden, kann der Vermieter einschreiten. Auch eine Überbelegung der Wohnung muss der Vermieter nicht hinnehmen. Wo die Grenze zur Überbelegung liegt, ist allerdings Ermessenssache.

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