Formlose Zustimmung
Was kann ich tun, wenn der Vermieter auf eine Anfrage betreffend Zustimmung zur Untermiete nicht antwortet?
Haken Sie beim Vermieter nochmals mit eingeschriebenem Brief nach. Reagiert er wieder nicht, könnten Sie sich grundsätzlich auf den Standpunkt stellen, er habe der Untermiete stillschweigend zugestimmt. Wenn Sie vorsichtig sein wollen, gelangen Sie dann aber an die Schlichtungsbehörde. Bis die Verhandlung dort stattfindet, können Sie den Untermieter jedenfalls einmal einziehen lassen.
Gesetzliche Grundlagen:
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