Empfang der Kündigung
Wann muss eine Kündigung beim Empfänger eintreffen?
Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Empfänger eintreffen. Ausschlaggebend ist also nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt des Empfangs. Verschicken Sie eine Kündigung mit eingeschriebenem Brief, gilt sie dann als zugestellt, wenn sie im Zugriffsbereich des Empfängers eintrifft. Das ist dann der Fall, wenn ihn der Postbote übergibt oder, falls der erste Zustellversuch infolge Abwesenheit erfolglos war, wenn das Schreiben erstmals auf der Poststelle abholbar war. Das heisst in der Regel am nächsten Tag, nachdem die Abholungseinladung in den Briefkasten oder ins Postfach gelegt wurde.
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