Bauliche Veränderungen
Was habe ich zu befürchten, wenn ich als Mieterin oder Mieter ohne Zustimmung des Vermieters eine bauliche Veränderung am Mietobjekt vornehme?
Bei Ihrem Auszug müssen Sie wieder den ursprünglichen Zustand herstellen, sofern der Vermieter das verlangt. Zudem haben Sie bei massiven Eingriffen in die Bausubstanz unter Umständen sogar eine Kündigung zu gewärtigen. Lassen Sie sich daher die Zustimmung des Vermieters immer in schriftlicher Form geben.
Gesetzliche Grundlagen:
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