Zurück zu Startseite
Fallbeispiel

Auszahlung ohne Zustimmung des Vermieters

Obwohl ich vor über einem Jahr aus gezogen bin, habe ich mein Mietzinsdepot noch nicht zurückerhalten. Was kann ich tun? 

Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Mieterin oder Mieter ein Jahr nach dem Auszug bei der Bank die Auflösung des Mietzinsdepots verlangen können. Die Bank muss das Depot in diesem Fall auszahlen, auch wenn der Vermieter nicht damit einverstanden ist. Dies gilt aber nur, wenn der Vermieter Sie innerhalb dieser Jahresfrist nicht betrieben hat und auch kein Verfahren vor der Schlichtungsbehörde gegen Sie eingeleitet hat. Sonst müssen Sie das Ende dieses Verfahrens abwarten. 

Zurück zu Startseite