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Fallbeispiel

Alte Rechnungen

Ich habe meinem früheren Vermieter ein Depot bar übergeben, das er nie auf einem Sperrkonto hinterlegte. Nun hat er die Liegenschaft verkauft. Kann ich das Depot vom neuen Vermieter zurückverlangen?

Nein. Obwohl das Mietverhältnis automatisch auf den neuen Vermieter übergeht, sind die meisten Forderungen, welche vor der Eigentumsübertragung fällig geworden sind, nur beim alten Eigentümer einzuholen. Das gleiche gilt auch umgekehrt. Der alte Vermieter muss seine alten Forderungen Ihnen gegenüber selber geltend machen, ausser er hat sie ausdrücklich dem neuen abgetreten. Häufige Beispiele sind Depots, die nicht auf einem Sperrkonto hinterlegt wurden, und Nach- sowie Rückforderungen von Nebenkosten.

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