Ablehnungsgrund Rendite
Mein Vermieter schreibt, dass er den Mietzins trotz Senkung des Referenzzinssatzes nicht herabsetzen müsse, weil er keinen ausreichenden Ertrag erziele. Hat er Recht?
Wenn es stimmt, dass er aus seiner Liegenschaft keinen ausreichenden Ertrag erzielt, muss er den Mietzins tatsächlich nicht senken. Aber Achtung: Viele Vermieter bringen dieses Argument vor. Bei genauer Überprüfung zeigt sich dann, dass das gar nicht stimmt. Meistens haben die betreffenden Vermieter nicht bewusst gelogen, sondern sie wissen nicht, wie man einen kostendeckenden Ertrag mietrechtlich korrekt berechnet. Das ist nämlich kompliziert. Die Schlichtungsbehörde wird die Renditeberechnung Ihres Vermieters überprüfen, wenn Sie bei dieser nach der Verweigerung der Mietzinsreduktion ein Verfahren einleiten.
Gesetzliche Grundlagen:
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