Referenzzins: Fakten zur Mietzinssenkung
Am 1. Juni 2015 ist der Referenzzins zum letzten Mal gesunken (von 2 auf 1,75 Prozent). In der Stadt Zürich hat nur jeder Vierte eine Senkung erhalten. Ab 1. Juni 2017 bietet der MV Zürich wieder einen Gratis-Mietcheck für alle an.
- Am 1. Juni 2015 ist der Referenzzins zum letzten Mal gesunken (von 2 auf 1,75 Prozent).
- In der Stadt Zürich haben bis im Juni 2016 25,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter eine Mietzinssenkung erhalten.
- Aufgrund der Senkungen ist der Mietindex ist in der Stadt Zürich von 101,8 auf 101 Punkte gesunken.
- Allein in der Stadt Zürich sind die Mieten in 90‘000 Mietwohnungen nicht gesenkt worden.
- In sehr vielen dieser Mietwohnungen können Mieterinnen und Mieter im Juni 2017 eine Mietzinsreduktion von mindestens 4 Prozent erwirken, wenn der Referenzzins auf 1,5 Prozent sinkt.
2015: Stadt Zürich - jeder Vierte hat Senkung erhalten
2015 haben in der Stadt Zürich private Vermieter und institutionelle Eigentümer (Pensionskassen und Fonds) 126‘219 Wohnungen vermietet.
In 25,2 Prozent dieser Wohnungen (31‘800) ist die Miete bis im Juni 2016 gesenkt worden.
In rund 85‘000 dieser Mietwohnungen (67.9 Prozent) ist die Miete gleich geblieben.
In 8700 Wohnungen (6,9 Prozent) ist die Miete in der Regel nach Mieterwechseln oder baulichen Massnahmen erhöht worden.
Wer 2015 keine Senkung erhielt kann 2017 doppelt profitieren
In Wohnungen, in denen die Miete nach der Referenzzinsanpassung vom Juni 2015 nicht reduziert worden ist, erhöht sich der Anspruch auf eine Mietzinssenkung, wenn der Referenzzins auf 1,5% fällt. Muss der Mietzins von einer Referenzzinsbasis von 2 auf 1,5 Prozent angepasst werden kann eine Mietzinssenkung von 4 und mehr Prozent eingefordert werden. Bei einem Nettomietzins von 1500 Franken entspricht das einer Einsparung von mindestens 720 Franken pro Jahr.
Auswirkung Referenzzins-Senkung auf Mietindex
Nach der Referenzzinssenkung vom Juni 2015 ist der Mietindex in der Stadt Zürich um 0,8 Punkte gesunken. In dieser Kalkulation enthalten sind auch Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträgern. Bei den Gemeinnützigen konnten rund 60 Prozent der Mieterinnen und Mieter von einer Mietzinssenkung profitieren.
Senkungsbegehren haben Auswirkung auf Mietindex
Die Zahl der von Mietern abgeschickten Senkungsbegehren ist in städtischen Gebieten höher. In der Stadt Zürich lag der Anteil der Miethaushalte, die bis Juni 2016 eine Senkung erhalten haben bei 25,2 Prozent, in der gesamten Schweiz bei 20,8 Prozent. Das schlägt auch auf den Mietindex durch. In der Stadt Zürich verläuft die Indexkurve seit der Zinswende im Jahr 2009 flacher als in der gesamten Schweiz.
Ihr persönlicher Mietcheck
Wer wissen will, ob sich ein Senkungsbegehren lohnt, kann dies vom 1. bis 15. Juni von Fachleuten des MV prüfen lassen. Eingereicht werden müssen der Mietvertrag und die letzte Mietzinsanpassung. Mit der Antwort erhalten die Mieterinnen und Mieter eine Schätzung des persönlichen Sparpotentials. Anfrage per Formular unter www.mietcheck.ch
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