Aktion Kabelanschluss
01.02.2017
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Mieteraktion

Brauchen Sie Ihren Kabelanschluss noch?

Sorgen Sie dafür, dass Sie den Kabelanschluss nicht umsonst bezahlen. Der MV zeigt, wie es geht.

Im Januar 2017 hat der Netzbetreiber UPC die Grundgebühr für jene erhöht, die noch über die Verwaltung abrechnen. Prüfen Sie jetzt, ob Sie den Kabelanschluss noch brauchen.

Wann kann ich kündigen?

In folgenden Situationen können Sie den Kabelanschluss beim Vermieter kündigen und die Streichung der Grundgebühr verlangen:

• Wenn Sie mit dem Kabelanschlussanbieter einen Direktvertrag abgeschlossen haben, welcher die Gebühr über den Vermieter unnötig macht (z.B. Abo für Kombiangebot).

• Wenn Sie über einen anderen Anbieter ein TV-Abo abschliessen oder TV-Angebote nur über Satellit nutzen.

• Wenn Sie gar kein TV mehr schauen.

Kabelanschluss: Online-Informationen für alle

Lesen Sie alles zum Thema Internet und Fernsehanschluss und erfahren Sie, wie Sie selber einen unnötigen Anschluss beim Vermieter kündigen  Infos und Musterbriefe

Service für Mitglieder des MV-Zürich

Wollen Sie wissen, wie Sie den Anschluss, der über den Vermieter läuft, kündigen können? Interessiert es Sie, wie sich diese Kündigung auf den Mietzins auswirken wird? Schicken Sie uns ihren Mietvertrag und die letzte Mietzinsanpassung. Unsere Fachleute sagen Ihnen, ob und wie Sie Kosten sparen können.

Senden Sie uns ihren Mietvertrag und die letzten Mietzinsanpassung (falls vorhanden) per PDF oder JPG. Sie erhalten innerhalb von drei Tagen Antwort von unseren Fachleuten.